aus den Protokollen - kgv-glueck-auf-frankleben.de

 

Gültige Beschlüsse / Festlegungen der Kleingartensparte „Glück auf“

 

Auszüge aus den Protokollen der Mitgliederversammlungen

 

 

 

 

 

04.12.1990

1. Neuaufnahme je Person

25,00 €

 

 

2. Verkauf der Gärten
- Kündigungsschreiben an den Vorstand,
- Käufer kann selbständig beschafft werden, aber vor dem       Verkauf Information an den Vorstand
-
Verkauf und Neuverpachtung erfolgt grundsätzlich nur
     über den Vorstand

 

 

 

 

 

 

01.06.1996

1. Jahresbeitrag je Mitglied

10,00 €

 

 

Ahndung der Nichteinhaltung von Beschlüssen

1.    Nichtinformation des Vorstandes über Wohnanschriftänderung

2.    Vorzeitige Ablagerung von Grünschnitt, Gelbe Säcke usw.

3.    Nichteinhaltung der Ruhezeiten an Samstagen von 12.00 bis 15.00 Uhr
(sollte auch an anderen Tagen eingehalten werden !) und absolute Ruhe in den Gärten an Sonntagen und Feiertagen
- 1. Verstoß: Ermahnung durch Vorstand,
- 2. Verstoß: schriftliche Abmahnung durch Vorstand,
- 3. Verstoß: Aufwandspauschale von
sowie verbandserzieherische Maßnahmen + Bekanntmachung im Schaukasten.

4.     Gemeinschaftsarbeit
1. 10 Pflichtstunden
je Garten, generell für alle ( lt. Satzungs-     änderung vom 01.06.1996, keine Befreiung mehr), bei Nicht-     durchführung je Stunde (analog auch Beschluss vom      24.06.2000)
2. 5 Pflichtstunden für lange Wege und lange Außenzäune      werden verrechnet.

 

15,00 €

15,00 €

 

 

 

 

 

25,00 €

 

 

 

 

 

6,00 €

 

 

 

 

 

06.06.1998

1. Drittelteilung der Gärten (lt. Bundeskleingartengesetz)
~ ein Drittel als Nutzgarten (kleingärtnerische Nutzung) d.h. davon
    mind. 50 m² sichtbarer Gemüsebau, sowie Baumobst,      Beerenobst, Gewürzpflanzen (Obstbäume auf Wiesen zählen     nicht!),
~ ein Drittel Ziergarten,
~ ein Drittel Erholungsgarten

 

 

 

2. Einbau neuer Elektrozähler,
wo diese über 16 Jahre alt sind; die Eichmarke muss unter diesem Zeitpunkt liegen! Erfolgt der Austausch nicht, so sind jährlich ein  Mahnentgelt an den Verein zu zahlen.

 

 

 

50,00 €

 

 

3. Aus Sicherheitsgründen sind die kompletten Elektroanlagen der Baulichkeiten von einer anerkannten Elektrofirma abnehmen zu lassen und eine Kopie des Zertifikates ist dem Vorstand einzureichen. Die Verplombung der Elektrozähler ist bei Herrn Fretzer zu beantragen. Für nichtzertifizierte Installationen ist jährlich ein Mahnentgelt zu zahlen in Höhe von:

 

 

 

 

 

50,00 €

 

 

 

 

 

24.06.2000

1. Der Pflichtstundensatz wird erhöht auf pro Stunde nicht erbrachter Arbeitsleistung

 

6,00 €

 

 

2. Wird bei der Zählerablesung ein Gartenfreund nicht angetroffen, so wird er mit 25,00 €belastet. Die Abgabe von selbstabge-lesenen Werten wird nicht mehr geduldet.

 

 

 

 

3. Bei Nichtanwesenheit an den Tagen der Zählerablesung erfolgt die Belastung des jeweiligen Gartens mit den Durchschnitts-verbräuchen aller Gärten der Sparte.

 

 

 

4. Die Mahnentgelte werden wie folgt verändert
1. Mahnung              10,00 € + Porto einfach
2. Mahnung              15,00 € + Porto (Einschreiben)
3. Mahnung              25,00 € + Porto (Einschreiben)

 

 

 

 

 

 

21.09.2002

1. Sonderausgaben

15,00 €

 

 

2. Sauberhaltung der Hauptwege vor dem eigenen Garten und
Sauberhaltung des gesamten Gartens
- Abmahnung durch Vorstand,
- Realisierungsauftrag durch Vorstand an Dritte je Stunde   Arbeitsleistung (analog auch Beschluss vom 24.06.2000

 

 

 

 

6,00 €

 

 

3. Durchführung von Ausschlussverfahren von Mitgliedern nach Punkt 4 b ohne Punkt  4 a in einer öffentlichen Leitungssitzung (ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung) bei Verstößen gegen Punkt 3 des § 6 der Satzung

 

 

 

 

 

 

23.09.2006

1. 20% Wasser- und Energiepauschale (genaue Höhe nach Jahresablesung)

 

 

 

2. Sanktionen für Nutzer von Gärten, welche einen Wasserzähler oder einen Stromzähler im laufenden Jahr wechseln müssen und dies nicht vor Beginn der Arbeiten beim Vorstand angezeigt haben!

50,00 €

 

 

3. Sanktionen für Nutzer von Gärten, deren Wasser- oder Stromzähler beim Ablesen bzw. bei unangekündigten Kontrollen nicht verplombt sind!

50,00 €

 

11.09.2010

1. Satzung der Sparte „Glück auf“ e.V. in Frankleben.

 

 

 

2. Bei Neuübernahme eines Pachtverhältnisses wird eine Kaution erhoben, die nach Beendigung des Pachtverhältnisses zurückgezahlt wird.

200,00 €

 

 

3. Erhebung einer Verzugszahlung bei nicht pünktlicher Zahlung der Jahresrechnung unabhängig von der Höhe der Forderung (Setzt den Punkt „Mahnentgelte“ nicht außer Kraft und wird auch bei Absprache angewandt!

pro Monat 10,00 €

 

 

 

 

 

22.09.2012

1. Nach Beendigung des Pachtverhältnisses wird die Kaution mit vorhandenen Außenständen verrechnet.

 

 

 

2. Bei Ratenzahlung der Jahresrechnung muss nach 3 Monaten der Fälligkeit mindestens 50% beglichen sein à sonst Einstellung der Versorgungsleistungen   

 

 

 

3. Wechsel der Wasseruhren (wenn die Zähler/Eichung) älter als 6 Jahre ist (erstmals bis 23.03.2013)

 

 

 

4. Erhöhung der Aufwandsentschädigung (gilt bis Neufestlegung)

 

 

 

 

 

 

31.08.2019

Der Pflichtstundensatz wird erhöht auf 10,00 € pro Stunde nicht erbrachter Arbeitsleistung

 

 

 

 

 

M. Hartlieb

A. Schramm

(Vorsitzender)

(Schatzmeisterin)

 

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